Verhaltenskodex von ArtAsyl
Der Verhaltenskodex von ArtAsyl e. V. kann hier direkt auf dieser Seite gelesen werden. Für eine klassische Dokumenten-Ansicht oder zum lokalen Speichern und Ausdrucken steht außerdem die PDF-Version zur Verfügung.
Präambel
ArtAsyl e. V. ist ein Ort der kreativen, kulturellen und sozialen Bildung. Wir arbeiten insbesondere mit Kindern und Jugendlichen mit vielfältigen Lebensrealitäten und Bedürfnissen, darunter junge Menschen mit Fluchterfahrung. Dieser Verhaltenskodex beschreibt die gemeinsame Haltung aller bei ArtAsyl e. V. tätigen Personen. Er dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und ist Bestandteil unseres Kinder- und Jugendschutzkonzeptes. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, die folgenden Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit zu beachten und umzusetzen.
Verantwortung und Grundhaltung
Mit der mir übertragenen Verantwortung im Rahmen meiner Tätigkeit bei ArtAsyl e. V. gehe ich sorgsam, reflektiert und bewusst um. Ich schütze Kinder und Jugendliche vor Machtmissbrauch sowie vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Ich achte die Persönlichkeit, Würde und Individualität jedes Kindes und jedes Jugendlichen und begegne allen Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Offenheit.
Nähe, Distanz, und Grenzen
Ich gestalte Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen transparent, wertschätzend und in positiver Zuwendung. Dabei gehe ich verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und respektiere die individuellen Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen. Die Intimsphäre sowie persönliche Scham- und Schutzgrenzen werden von mir unbedingt geachtet. Ich bin mir meiner eigenen Grenzen bewusst und wahre diese ebenso konsequent. Intime oder sexuelle Beziehungen oder Handlungen zwischen Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen sind ausgeschlossen und stellen eine schwerwiegende Grenzverletzung dar, die disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Macht, Rolle und Vorbildfunktion
Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Diese Position nutze ich nicht aus und gehe transparent, nachvollziehbar und ehrlich mit meiner Rolle um. Mein Verhalten ist geprägt von Verantwortungsbewusstsein und professioneller Haltung.
Sprache, Haltung und Diskriminierungsschutz
Ich verzichte auf jegliches verbales oder nonverbales Verhalten, das abwertend, ausgrenzend oder grenzverletzend ist. Gegenüber Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Klassismus, Lookismus (Stereotypisierung bzw. Diskriminierung aufgrund des Aussehens) oder jeder anderen Form von Diskriminierung, Belästigung oder gewalttätigem Verhalten beziehe ich aktiv Stellung. Abwertendes oder übergriffiges Verhalten wird benannt und bei ArtAsyl e. V. nicht toleriert.
Förderung von Selbstbestimmung und Entwicklung
Im Rahmen der Angebote von ArtAsyl e. V. unterstütze ich Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung. Ich fördere Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Dazu gehört auch ein sensibler, altersgerechter Umgang mit Themen wie Körper, Sexualität und Grenzen.
Beteiligung, Beschwerde und Unterstützung
Ich ermutige Kinder und Jugendliche, sich an Vertrauenspersonen zu wenden, wenn sie Situationen erleben, in denen sie sich unwohl, bedrängt oder unsicher fühlen. Ich höre aufmerksam zu, nehme ihre Aussagen ernst und begegne ihnen mit Respekt und Glaubwürdigkeit. Hinweise und Beschwerden von Kindern, Jugendlichen, Mitarbeitenden oder Eltern werden von mir ernst genommen und nicht bagatellisiert.
Umgang mit Grenzverletzungen und Verdachtsfällen
Bei Verdacht auf Grenzverletzungen, Übergriffen oder Kindeswohlgefährdung handle ich verantwortungsbewusst und entsprechend der vereinbarten Verfahrenswege. Ich ziehe fachliche Unterstützung hinzu, informiere die vorgesehenen Ansprechpersonen und orientiere mich an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere an § 8a SGB VIII. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei jederzeit an erster Stelle.
Umgang mit Bildern und Medien
Wir fertigen grundsätzlich keine Fotos oder Videos an, auf denen Gesichter oder Personen eindeutig erkennbar sind. Bildaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen vorab klar vereinbarter und angekündigter Fototermine. Voraussetzung für jede Aufnahme ist die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der erwachsenen abgebildeten Person bzw. beider Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen. Ohne diese Einwilligungen werden keine Aufnahmen erstellt oder verwendet.
Geltung des Kodex
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle bei ArtAsyl e. V. tätigen Personen, unabhängig davon, ob sie ehrenamtlich, haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Er ist verbindliche Grundlage der gemeinsamen Arbeit und wird regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt. Die darin verankerten Werte und Haltungen verstehen wir nicht nur als vereinsinterne Leitlinien, sondern als grundlegende Haltung unseres professionellen und persönlichen Handelns – auch über die Tätigkeit im Verein hinaus.
Institutionelles Rechte- und Schutzkonzept
Das komplette Rechte- und Schutzkonzept von ArtAsyl e. V. kann hier direkt auf dieser Seite gelesen werden. Für eine klassische Dokumenten-Ansicht oder zum lokalen Speichern und Ausdrucken steht außerdem die PDF-Version zur Verfügung.
1. Einführung
ArtAsyl e. V. verfolgt seit seiner Gründung das Ziel, kulturelle Teilhabe und künstlerische Bildung als Mittel zur persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe zu fördern. Der Verein konzipiert und verantwortet (ehrenamtliche) Angebote in Bereichen wie Partizipation von geflüchteten Künstler*innen, diversitätsorientierte Publikumsentwicklung, Teilhabe sowie Kulturelle Bildung und Vermittlung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Mit all seinen Projekten und Angeboten versteht sich ArtAsyl e. V. dabei als ein Ort, an dem sich Menschen sicher, respektiert und willkommen fühlen sollen. Gleichzeitig ist sich ArtAsyl e. V. der Verantwortung bewusst, sichere und geschützte Räume zu schaffen, in denen die Teilnehmenden ohne Angst vor Gewalt, Diskriminierung oder Übergriffen aufwachsen und sich entfalten können. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Der Schutz dieser Zielgruppen ist eine gemeinsame Verantwortung aller bei ArtAsyl e. V. Tätigen und bildet die Grundlage der pädagogischen und künstlerischen Arbeit.
ArtAsyl e. V. ist sich bewusst, dass keine vollständig diskriminierungsfreien Räume geschaffen werden können. In der Arbeit des Vereins ist es daher besonders wichtig, ein Bewusstsein für existierende Diskriminierungsformen zu haben und professionell sowie situationsgerecht darauf zu reagieren. Dabei nimmt ArtAsyl e. V. eine intersektionale Perspektive ein, um komplexe Lebensrealitäten mitzudenken. Das bedeutet, dass die Wechselbeziehungen verschiedener Diskriminierungsformen – wie Rassismus, Klassismus, Sexismus, Altersdiskriminierung, Ableismus, Homo-, Trans*- und Interfeindlichkeit – berücksichtigt werden, um Handlungen, Regeln und Angebote sensibel und inklusiv zu gestalten.
Zweck des Schutzkonzepts
Das vorliegende Rechte- und Schutzkonzept verfolgt das Ziel, den Schutz von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bei ArtAsyl e. V. dauerhaft, transparent, systematisch und organisationsweit zu verankern. Es dient als verbindlicher Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle Projektbeteiligten und stellt damit sicher, dass alle Angebote und Aktivitäten von ArtAsyl e. V. den höchsten Schutzstandards entsprechen.
Entwicklung des Schutzkonzepts
Die Arbeitsfelder von ArtAsyl e. V. sind durch vielfältige und flexible Settings geprägt, darunter aufsuchende Angebote, offene Gruppenformate sowie projektbezogene Workshops. Die Zusammensetzung der Gruppen kann sich während der Projektlaufzeit verändern, sodass Teilnehmende und Mitarbeitende je nach Projekt, Bedarf und Verfügbarkeit in unterschiedlichen Konstellationen zusammenarbeiten. Diese dynamischen Rahmenbedingungen erfordern klare Präventions- und Interventionsmaßnahmen, transparente Zuständigkeiten sowie eine kontinuierliche Sensibilisierung aller in der Vereinsarbeit Beteiligten. Ziel ist es, Schutz, grenzachtende Beziehungsgestaltung und eine reflektierte professionelle Rollenklärung in allen Arbeitskontexten sicherzustellen.
Im Rahmen des institutionellen Schutzprozesses hat das Schutzteam von ArtAsyl e. V. einen strukturierten Jahresplan zur Qualifizierung und konzeptionellen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes durchgeführt. Dieser umfasste fünf aufeinander aufbauende Workshops, die der fachlichen Sensibilisierung, der Stärkung einer präventiven Schutzkultur sowie der strukturellen Verankerung von Schutz- und Interventionsstandards in der Organisationspraxis dienten. Die inhaltlichen Schwerpunkte lagen auf der Entwicklung eines verbindlichen Verhaltenskodexes, der Reflexion und Ausgestaltung präventiver Haltungen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit, der Durchführung einer organisationsspezifischen Risiko- und Potenzialanalyse, um mögliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Angebote des Vereins frühzeitig zu identifizieren und vorhandene Ressourcen und Schutzfaktoren bewusst zu stärken , sowie der Erarbeitung eines Interventionsleitfadens zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sowie (sexualisierter) Gewalt im Kontext der pädagogischen Arbeit. Ein abschließender Workshop diente der Reflexion des Gesamtprozesses, der Zusammenführung der erarbeiteten Inhalte und der Vorbereitung einer nachhaltigen Verankerung im Vereinsalltag.
Ziel dieses mehrstufigen Prozesses zur Erstellung des Schutzkonzeptes ist es, nicht nur formale Strukturen zu schaffen, sondern eine gelebte Schutzkultur zu etablieren. Kinder- und Jugendschutz wird dabei als kontinuierlicher Organisationsentwicklungsprozess verstanden, der regelmäßig überprüft, reflektiert und weiterentwickelt wird.
Rechtliche Grundlagen und Schutzstandards
Das Schutzkonzept von ArtAsyl e. V. orientiert sich an nationalen und internationalen Regelwerken und den Standards der Kinder- und Jugendhilfe, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen konsequent sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention, das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) einschließlich §§ 8a und 72a, das Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sowie weitere relevante gesetzliche Vorgaben wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das UBSKM-Gesetz. ArtAsyl e. V. nutzt diese Rahmenbedingungen als verbindliche Orientierung, ohne sie vollständig im Wortlaut wiederzugeben.
Darüber hinaus dienen die fachlichen Standards der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), insbesondere aus dem Programm Start2Act, als Leitlinie für Prävention und Intervention in künstlerischen Projekten. Obwohl der gesetzliche Schutzauftrag für Erwachsene nicht direkt greift, übernimmt ArtAsyl e. V. hier eine Verantwortung im Sinne präventiver Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen auch bei allen erwachsenen Teilnehmenden mit besonderen Schutz- und Vulnerabilitätslagen.
Geltungsbereich und Zielgruppen
Die Angebote von ArtAsyl e. V. richten sich insbesondere an junge Menschen mit vielfältigen Lebensrealitäten, darunter auch Teilnehmende mit Flucht- oder Migrationserfahrung. Aufgrund sprachlicher Barrieren, unsicherem Aufenthaltsstatus, traumatischer Erfahrungen oder struktureller Unsicherheiten im Alltag gehen teils auch bei erwachsenen Personen besondere Schutzbedarfe einher, die zusätzliche Unterstützung und sensible Begleitung benötigen, um Schutz, Teilhabe und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Zugleich können in pädagogischen Kontexten spezifische Machtverhältnisse und Abhängigkeiten entstehen, beispielsweise durch altersbedingte Autoritätsstrukturen, durch sprachliche Vermittlungsrollen, durch Wissensvorsprünge oder durch Unterstützungsleistungen im Kontext von Bildung, Orientierung oder aufenthaltsrechtlichen Fragen. Dieses Schutzkonzept gilt folglich für sämtliche Projekte, Workshops, Veranstaltungen und digitalen Formate von ArtAsyl e. V., in denen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Personen mit besonderen Schutzbedarfen beteiligt sind.
Das Schutzkonzept ist verbindlich für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Vorstandsmitglieder, Honorarkräfte, externen Fachkräfte sowie Freiwilligen des Vereins – unabhängig von Art und Umfang ihrer Tätigkeit.
Begriffsdefinitionen
Im Rahmen dieses Konzepts wird unter „Kindeswohlgefährdung“ jede Situation verstanden, in der das körperliche, psychische oder soziale Wohl eines Kindes oder Jugendlichen ernsthaft beeinträchtigt oder gefährdet ist. Im Folgenden werden die Begriffe Grenzverletzung, verschiedene Formen von Gewalt und sexualisierte Gewalt definiert:
Grenzverletzungen bezeichnen einmalige oder gelegentliche unangemessene Verhaltensweisen, durch die persönliche, körperliche oder emotionale Grenzen einer anderen Person missachtet oder überschritten werden. Typische Formen von Grenzüberschreitungen sind:
- physische Grenzverletzungen, wie z. B. unerwünschtes Anfassen, Umarmungen oder andere Berührungen
- psychische Grenzverletzungen, wie z. B. unangemessene Kritik, abwertende Kommentare, Bloßstellung oder Einschüchterung
- sexuelle Grenzverletzungen, wie z. B. sexuelle Anspielungen oder Handlungen ohne klare Zustimmung, die die körperliche und psychische Integrität eines Kindes oder Jugendlichen missachten
- emotionale Grenzverletzungen, wie z. B. Besitzansprüche, instrumentalisierendes Verhalten oder emotionale Erpressung.
Gewalt bezeichnet die systematische, wiederholte oder schwerwiegende Ausübung von physischem, psychischem oder strukturellem Zwang gegenüber einer anderen Person, durch die deren Rechte, Sicherheit oder Würde vorsätzlich oder fahrlässig verletzt oder bedroht werden, unter anderem mit strafrechtlicher Relevanz, wie z.B. bei körperlicher und psychischer Gewalt und mediale Gewalt. Gewalt kann sich äußern in:
- körperliche Gewalt, wie z. B. Schlagen, Treten oder gewaltsamen Festhalten
- Körperverletzung (§ 83), schwere Körperverletzung (§ 84), Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen (§ 92), fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b) bis hin zu (versuchtem) Mord (§ 75)
- psychischer Gewalt, wie z. B. anhaltenden Drohungen, Demütigungen, gezielter Einschüchterung, Manipulation, Kontrolle oder dauerhafter Abwertung: Freiheitsentziehung (§ 99), Nötigung (§ 105), Gefährliche Drohung (§ 107), Beharrliche Verfolgung – „Stalking“ (§ 107a), Üble Nachrede (§ 111), Beleidigung (§ 115), Erpressung (§ 144), Verleumdung (§ 297)
- digitaler Gewalt und Cybermobbing. In folgenden Fällen strafrechtlich verfolgbar: Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems – Cybermobbing (§ 107c), Üble Nachrede – Hasspostings (§ 111), unbefugte Bildaufnahmen, insbesondere „Upskirting“ (§ 120a), Pornographische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a), Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a), Verhetzung – Hasspostings (§ 283)
- Diskriminierung, z. B. durch Ausnutzung von ungleichen Machtverhältnissen, diskriminierenden Normen oder Ausgrenzung. Diskriminierung ist strafrechtlich nicht verfolgbar und gesetzlich nicht ausreichend abgedeckt. Sie wird in den meisten Fällen nur durch Vorliegen strafrechtlich relevanter Taten unter Strafe gestellt.
- körperlicher und emotionaler Vernachlässigung, z. B. wenn grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Schutz, medizinische Versorgung oder emotionale Zuwendung dauerhaft nicht gewährleistet werden. Auch diese ist strafrechtlich in dem Maße nicht verfolgbar.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch umfasst alle Verhaltensweisen, bei denen sexuelle Anzüglichkeiten, Handlungen oder Druck gegenüber einer Person ausgeübtwerden, um sexuelle Befriedigung, Dominanz oder Kontrolle zu erlangen.
Sexualisierte Gewalt umfasst nicht nur sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe, bei denen häufig die ausgeübte Gewalt im Vordergrund steht, sondern ebenfalls strafrechtlich relevante sexuelle Handlungen, bei denen Gewalt als Mittel zur Erfüllung sexueller Befriedigung genutzt wird und einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (gem. §§ 174 ff. StGB Sexueller Missbrauch) darstellt. Kinder unter 14 Jahren bedürfen eines besonderen Schutzes. Alle sexuellen Handlungen mit ihnen, vor ihnen und/ oder an ihnen sind strafbar. Sexualisierte Gewalt umfasst unter anderem:
- direkte sexuelle Übergriffe, wie z. B. sexuelle Belästigung, Missbrauch, schwerwiegende und wiederholte sexuelle Grenzverletzungen oder Vergewaltigung
- sexuelle Ausbeutung
- Androhung oder Einsatz von Druck, Zwang oder machtungleichgewicht zur
Durchsetzung sexueller Handlungen Herstellung, Verkauf oder Besitz von kinderpornographischen Materialien - sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen ohne Einwilligung der betroffenen Person
Strafrechtlich verfolgbar sind Vergewaltigung (§ 201), Geschlechtliche Nötigung (§ 202), Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205), Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206), Sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 207), Pornographische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a), Blutschande (§ 211), Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212), Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§ 218).
2. Schutzleitlinien und Verhaltenskodex
Bei allen Angeboten von ArtAsyl e. V. werden diskriminierungssensible und inklusive Prinzipien konsequent berücksichtigt, um allen Teilnehmenden unabhängig von ethnischer und nationaler Herkunft, Alter, sozialer Herkunft, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, körperlicher und geistiger Fähigkeiten sowie Religion und Weltanschauung gleiche Chancen zur Teilhabe zu ermöglichen. ArtAsyl e. V. orientiert sich zudem in allen Angeboten und Projekten an den Rechten von Kindern und Jugendlichen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, und verpflichtet sich zu einer Haltung der Gewaltfreiheit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Teilnehmenden. Dies bedeutet, dass körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt in jeglicher Form nicht toleriert wird und dass Mitarbeitende in ihrer täglichen Arbeit aktiv auf gewaltfreie Konfliktlösung und respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe achten. Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen werden bewusst reflektiert. Diese Grundhaltung prägt nicht nur die pädagogische Arbeit von ArtAsyl e. V., sondern auch die Zusammenarbeit innerhalb des Teams, mit Ehrenamtlichen, externen Fachkräften sowie Kooperationspartnern, und bildet die Basis für alle Schutz- und Präventionsmaßnahmen.
Auf diesen Schutzleitlinien baut der verbindliche Verhaltenskodex (Code of Conduct) von ArtAsyl e. V. auf. Er konkretisiert die Schutzprinzipien in Form klarer, handlungsleitender Regeln und ist für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen verpflichtend. Darin sind unter anderem verbindliche Standards zu professioneller Nähe und Distanz, zum Umgang mit Körperkontakt, zu respektvoller und diskriminierungssensibler Sprache und Haltung, zum Umgang mit Bildern, Medien und Social Media sowie zur Beteiligung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie vulnerablen Gruppen festgelegt. Durch die verpflichtende Anerkennung des Verhaltenskodex durch alle bei ArtAsyl e. V. tätigen Personen wird sichergestellt, dass die gemeinsamen Werte nicht nur konzeptionell verankert, sondern im pädagogischen Alltag verbindlich umgesetzt werden. Zugleich verstehen wir diese Haltung nicht ausschließlich als vereinsinterne Selbstverpflichtung, sondern als professionellen Anspruch, der auch über die Tätigkeit bei ArtAsyl e. V. hinaus wirksam sein soll.
3. Partizipation und Empowerment
ArtAsyl e. V. versteht Partizipation nicht als punktuelle Beteiligung, sondern als grundlegende Haltung, die in allen Bereichen der Vereinsarbeit verankert ist. Sie orientiert sich dabei an den Kinderrechten und dem Prinzip der Gleichwertigkeit aller Beteiligten. Ziel ist es, Machtungleichgewichte zwischen Erwachsenen und jungen Menschen bewusst zu reflektieren und zu verringern, die Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sichere Räume zu schaffen, in denen Meinungen, Bedürfnisse und Kritik angstfrei geäußert werden können. Sie sollen befähigt werden, eigene Entscheidungen zu treffen und sich selbstbewusst zu positionieren.
ArtAsyl e. V. orientiert sich ergänzend am Konzept Voice – Choice – Exit als praxisnahes Modell zur Stärkung von Partizipation und Empowerment:
Voice bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Gefühle, Bedürfnisse und Kritik äußern dürfen und ernst genommen werden, in unterschiedlichen Ausdrucksformen und ohne Angst vor negativen Konsequenzen.
Choice bedeutet, dass Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsangemessene Wahlmöglichkeiten erhalten und an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen.
Exit bedeutet, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich aus Situationen, Angeboten oder Interaktionen zurückzuziehen oder diese zu beenden, wenn sie sich unwohl, überfordert oder unsicher fühlen. Das Exit-Recht wird ausdrücklich anerkannt und nicht sanktioniert. Mitarbeitende tragen die Verantwortung, Rückzüge zu respektieren und gemeinsam sichere Alternativen zu bieten.
Partizipation als Schutzfaktor
Die gezielte Förderung von Selbstwirksamkeit und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sind fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Bei ArtAsyl e. V. werden künstlerische sowie kulturelle Methoden bewusst eingesetzt, um Ausdrucksfähigkeit, Selbstvertrauen und Resilienz zu fördern und präventive Ansätze wirksam umzusetzen. Dazu gehören die altersgerechte Vermittlung von Kinder- und Jugendrechten, die Ermutigung, eigene Grenzen wahrzunehmen, zu benennen und zu wahren, sowie die Stärkung der Fähigkeit, bei Unsicherheiten oder Grenzverletzungen Unterstützung einzufordern. Empowerment bedeutet in diesem Zusammenhang, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihre Rechte zu kennen und für sich einzustehen – ohne ihnen die Verantwortung für ihren eigenen Schutz zu übertragen.
Damit Partizipation ihre schützende Wirkung entfalten kann, braucht sie zugängliche und transparente Beteiligungsformen. Beteiligung kann verbal, kreativ, nonverbal oder anonym erfolgen und orientiert sich an den individuellen Möglichkeiten der Teilnehmenden. Transparenz im Alltag ist dabei grundlegend: Kinder und Jugendliche sollen nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen und wie ihre Rückmeldungen berücksichtigt werden.
Konkrete Beteiligungsformen bei ArtAsyl
Beteiligung im Alltag der Angebote
Partizipation wird bei ArtAsyl e. V. konsequent im Alltag der künstlerischen, kulturellen und pädagogischen Arbeit umgesetzt. Kinder und Jugendliche werden alters- und entwicklungsangemessen in unterschiedliche Prozesse einbezogen. Dazu zählen die Mitgestaltung von Angeboten, Projekten und künstlerischen Abläufen, die gemeinsame Festlegung von Regeln für ein respektvolles Miteinander sowie die Reflexion von Nähe, Distanz und Grenzen im Zusammenspiel. Auch die Auswahl von Themen, Ausdrucksformen, eigenen künstlerischen Präferenzen und Präsentationsformaten erfolgt partizipativ – wie beispielsweise im Projekt “Kofferraum voller Instrumente”, in welchem die Kinder frei die Instrumente wählen und ausprobieren können.
Beteiligung am Schutzkonzept
Partizipation und Empowerment sind zentrale Bestandteile des Schutzkonzeptes von ArtAsyl e. V.. Kinder und Jugendliche werden dabei als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt anerkannt und ihre aktive Beteiligung trägt nicht nur zur Prävention von Machtmissbrauch, Grenzverletzungen und Gewalt bei, sondern stärkt auch ihre Selbstwirksamkeit und ihr Vertrauen in eigene Handlungsfähigkeiten. Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes einbezogen. Sie geben Rückmeldungen zu Wohlfühl- und Unsicherheitsmomenten, beteiligen sich an Risikoanalysen aus ihrer Perspektive und wirken an der Erarbeitung oder Überprüfung von Regeln zu Nähe, Distanz und respektvollem Verhalten mit. Altersgerechte Informationen über ihre Rechte, Beschwerdewege und Unterstützungsangebote werden ihnen zur Verfügung gestellt. Die Beteiligung erfolgt freiwillig, transparent und ohne Druck, sodass die Kinder und Jugendlichen nachvollziehen können, wie ihre Meinungen und Anregungen berücksichtigt werden.
Ein konkretes Mittel, um Beteiligung zu gestalten, sind die sogenannten „Spielregeln“. Hierbei erhält jede Gruppe – egal ob regelmäßiger Kurs, Ferienkurs oder einzelne Veranstaltungen – ein Plakat mit einer Vorlage, auf dem die Teilnehmenden gemeinsam die Regeln für ihre Gruppe erarbeiten. Das Plakat enthält Grundprinzipien wie Respekt, Freundlichkeit, Offenheit und Selbstbestimmung und fordert die Gruppe auf, gemeinsam Dos and Don’ts für das Miteinander festzulegen. Zudem werden die Meldewege für Unwohlsein, Konflikte oder Beobachtungen von Grenzverletzungen transparent kommuniziert, damit Kinder und Jugendliche wissen, wie sie sich im Bedarfsfall Unterstützung holen können. Dieses Vorgehen fördert nicht nur das Sicherheitsgefühl, sondern auch die aktive Mitgestaltung der eigenen Gruppenerfahrung und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Teilnehmenden.
Beschwerden als Teil von Partizipation
Feedback wird bei ArtAsyl e. V. als aktive Form der Beteiligung verstanden. Kinder und Jugendliche werden darüber informiert, dass Beschwerden und konstruktive Kritik ausdrücklich erwünscht sind. Sie wissen, an wen sie sich wenden können, dass ihre Hinweise ernst genommen werden und dass sie Unterstützung erhalten. Beschwerdewege sind niedrigschwellig, barrierearm und – wenn gewünscht – anonym gestaltet. Rückmeldungen an die betroffenen Kinder und Jugendlichen erfolgen transparent und wertschätzend.
4. Prävention
Prävention bildet die fachliche Grundlage des Kinder- und Jugendschutzes bei ArtAsyl e. V. und ist als durchgängiges Prinzip in allen Arbeitsbereichen verankert. Sie zielt darauf ab, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und schützende Rahmenbedingungen zu schaffen, bevor es zu Grenzverletzungen oder Gewalt kommt. Prävention ist Aufgabe der Organisation. Sie erfolgt als Zusammenspiel von werteorientierter Haltung aller Mitarbeitenden von ArtAsyl e. V., klaren Erwartungen sowie transparenten Strukturen und darf in ihrer Umsetzung nicht in die Verantwortung von Kindern und Jugendlichen verlagert werden. Eltern und Sorgeberechtigte werden in die Präventionsmaßnahmen einbezogen, indem sie transparent über Abläufe, Schutzkonzepte und Ansprechpartner*innen informiert werden.
Prävention umfasst sowohl primäre Maßnahmen (Strukturen, Sensibilisierung, klare Regeln) als auch den sensiblen Umgang mit ersten Hinweisen auf Gefährdungen (sekundäre Prävention). Konkrete Verfahrenswege bei Verdachtsfällen sind in Kapitel 6 „Intervention“ beschrieben. Maßnahmen zur Aufarbeitung und Weiterentwicklung nach einem Vorfall werden in Kapitel 8 „Qualitätsmanagement“ erläutert.
Konkrete Präventionsmaßnahmen
Personalauswahl und -management
Die institutionelle Prävention bei ArtAsyl e. V. basiert auf klaren organisatorischen Regelungen und verbindlichen Standards, die von der Organisation getragen werden. Dazu gehören unter anderem die thematische Einbindung von Haltung und Schutzkonzept im Bewerbungs- und Auswahlprozess, die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von hauptamtlichen und ehrenamtlich im Verein Tätigen bzw. einer ersatzweisen Selbstauskunftserklärung bei temporär Unterstützenden oder Personen ohne EU-Aufenthaltstitel, die Berücksichtigung von Arbeitszeugnissen und beruflichen Vorerfahrungen sowie die Anerkennung des Verhaltenskodex von ArtAsyl e. V.. Im Onboarding-Prozess neuer Team-Mitglieder werden Informationen zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie Meldewege entsprechend des Schutzkonzeptes verständlich und transparent vermittelt und ggf. abgefragt. Ziel ist es, Risiken bereits im Vorfeld zu minimieren und die Bedeutung des Kinderschutzes als festen Bestandteil der professionellen Rolle zu verdeutlichen.
Fort- und Weiterbildungen
Kontinuierliche Qualifizierung und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen ist ein zentraler Bestandteil der Prävention. Alle Projektverantwortlichen erhalten alle zwei Jahre verpflichtende Fort- und Weiterbildungen, die auch extern nachweisbar sein können. Die Schulungen und Reflexionen fördern eine gemeinsame professionelle Haltung, die auf transparenter Kommunikation, einem reflektierten Verständnis von Nähe, Distanz, Macht und Verantwortung sowie auf der konsequenten Umsetzung dieser Prinzipien in der Projektarbeit beruht.
Betreuungsschlüssel
Da ArtAsyl e. V. in wechselnden Settings arbeitet, wird, wo möglich, auf einen angemessenen Betreuungsschlüssel zwischen Fachkräften und Teilnehmenden geachtet. In Kooperationsprojekten werden vorhandene Fachkräfte nach Möglichkeit einbezogen, um Kontinuität und Sicherheit zu gewährleisten.
Kooperationen und Abstimmung von Schutzstandards
Bei aufsuchenden Angeboten von ArtAsyl e. V. sowie bei Kooperationsveranstaltungen an externen Veranstaltungsorten wird geprüft, ob ein Schutzkonzept des jeweiligen Projektpartners vorhanden ist. Die Durchführung von Projekten in stetig wechselnden Räumen und bei unterschiedlichen Trägern stellt dabei eine besondere Herausforderung dar, da variierende räumliche, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen das Risiko von Schutzmissachtungen erhöhen können. Um dem gezielt entgegenzuwirken, bezieht ArtAsyl e. V. die jeweiligen Träger aktiv in die Schutzprozesse ein und prüft bestehende Schutzkonzepte im Hinblick auf ihre Passung zu den eigenen Qualitäts- und Schutzstandards. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, inwiefern die spezifischen Gegebenheiten der Räumlichkeiten sowie die diverse Struktur der Projekte – etwa hinsichtlich Alter, Herkunft, Vulnerabilität oder Gruppendynamik der Teilnehmenden – angemessen berücksichtigt werden.
In der Kooperationsvereinbarung wird anschließend festgelegt, welches Schutzkonzept Anwendung findet. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzstandards unabhängig vom Veranstaltungsort oder der Form der Beteiligung des Vereins konsequent eingehalten werden und auch in unterschiedlichen institutionellen Kontexten ein einheitliches, hohes Schutzniveau gewährleistet bleibt.
Präventive Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
Prävention richtet sich auch gezielt an Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche werden in die Projektgestaltung und Risikoanalysen einbezogen, erhalten Informationen zu Beschwerdewegen und externen Unterstützungsangebote sowie transparente Informationen über ihre (Kinder-)Rechte und eine kindgerechte Vermittlung des Verhaltenskodex. Damit wird die Selbstwirksamkeit, Partizipation und Ausdrucksfähigkeit der Teilnehmenden gestärkt. Zusätzliche Angebote wie der regelmäßig stattfindende Kinderschutztag dienen der Sensibilisierung, Aufklärung und der Mitgestaltung durch die Kinder selbst.
Beziehungsarbeit und Einbindung von Eltern und Erziehungsberechtigten
Ein zentraler Bestandteil präventiver Arbeit ist die kontinuierliche und verlässliche Beziehungsarbeit. Vertrauensvolle, wertschätzende Beziehungen zwischen Fachkräften und Teilnehmenden schaffen sichere Räume, in denen Kinder und Jugendliche sich äußern, Fragen stellen und Grenzverletzungen ansprechen können. Durch Transparenz, klare Kommunikation und verlässliche Ansprechpersonen wird Orientierung gegeben und Schutz gestärkt. Eltern und Sorgeberechtigte werde im Rahmen der jeweiligen Projektformate über Inhalte, Schutzmaßnahmen, Ansprechpersonen und Meldewege informiert. Dadurch entsteht ein unterstützendes Netzwerk, das zur Stabilisierung von Schutzprozessen beiträgt und Prävention als gemeinsame Verantwortung versteht.
5. Meldewege und Verantwortlichkeiten
Die Meldewege bei ArtAsyl e. V. basieren auf klar definierten Grundprinzipien, die sicherstellen, dass Meldungen von Grenzverletzungen, Gewalt oder Verdachtsfällen professionell, sicher und wertschätzend behandelt werden. Alle Meldungen sollen niedrigschwellig erfolgen können, sodass Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende und Ehrenamtliche ohne unnötige Hürden ihre Beobachtungen oder Sorgen mitteilen können. Vertraulichkeit ist dabei oberstes Gebot: Informationen werden nur an diejenigen weitergegeben, die sie zur Sicherstellung des Schutzes benötigen, und sensible Daten werden entsprechend dokumentiert und geschützt. Gleichzeitig wird durch klare Abläufe und Informationen über die Zuständigkeiten Transparenz gewährleistet, sodass alle Beteiligten wissen, an wen Meldungen gelangen und wie diese bearbeitet werden. Meldende Personen sind vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen geschützt, und jede Meldung wird sorgfältig dokumentiert, um den Prozess nachvollziehbar zu machen und kontinuierliche Reflexion sowie Verbesserung des Schutzkonzepts zu ermöglichen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Schutzteam
Das Schutzteam von ArtAsyl e. V. übernimmt eine zentrale koordinierende Rolle in allen Prozessen des Schutzkonzeptes. Es stellt sicher, dass die Grundprinzipien in allen Projekten und Arbeitsbereichen konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig informiert es Teilnehmende und Mitarbeitende über ihre Rechte, die bestehenden Meldewege und die Unterstützungsangebote, um Handlungssicherheit und Transparenz zu gewährleisten. Das institutionelle Schutzteam von ArtAsyl e. V. setzt sich bewusst aus Vertreter*innen unterschiedlicher Ebenen des Vereins zusammen, darunter mindestens ein Mitglied des beisitzenden Vorstands, sowie einer*einem hauptamtliche*m Mitarbeitenden. Ergänzend können bis zu drei weitere ehrenamtlich Engagierte und/oder Vereinsmitglieder in die Arbeit des Schutzteams einbezogen werden. Durch diese multiperspektivische Zusammensetzung wird sichergestellt, dass Kinder- und Jugendschutz sowie der Schutz anderer vulnerabler Gruppen als gemeinsame Verantwortung der gesamten Organisation verstanden und getragen werden und nicht auf einzelne Personen oder Funktionen reduziert bleiben. Perspektivisch ist vorgesehen, auch eine jugendliche Person in die prozesshafte Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes einzubeziehen.
Vorsitzender Vorstand
Der vorsitzende Vorstand trägt die Verantwortung für Budgetentscheidungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzkonzeptes sowie für die externe Kommunikation gegenüber Kooperationspartner*innen, Fördermittelgebenden, Fachstellen und der Öffentlichkeit. Zur Wahrung klarer Zuständigkeiten, zur Sicherstellung einer unabhängigen Aufgabenwahrnehmung des Schutzteams und zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft im vorsitzenden Vorstand und im Schutzteam ausgeschlossen.
Projektverantwortliche
Projektverantwortliche übernehmen die Durchführung der Angebote und verfügen über einen pädagogischen Hintergrund. Sie fungieren als Brücke zwischen den Teilnehmenden und dem Schutzteam, soweit sie nicht selbst in einen konkreten Fall involviert sind. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Teilnehmenden über Meldewege und Unterstützungsangebote zu informieren sowie relevante Beobachtungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen dem Schutzteam weiterzuleiten.
Projektdurchführende
Die Projektdurchführenden unterstützen die Angebote ehrenamtlich und begleiten die Teilnehmenden vor Ort. Ihre zentrale Aufgabe in der Wahrung des Schutzkonzepts besteht darin, Beobachtungen von Auffälligkeiten, Grenzverletzungen oder anderen Risiken innerhalb des Projekts an das Schutzteam zu melden, um präventiv oder intervenierend tätig werden zu können.
Externe Fachkräfte / Fachstellen
Externe Fachkräfte und Fachstellen stehen dem Schutzteam beratend zur Seite und können im Bedarfsfall akut helfen, insbesondere wenn das Schutzteam selbst nicht direkt erreichbar ist. Sie unterstützen bei der fachlich fundierten Einschätzung von Situationen, begleiten Interventionen und tragen dazu bei, die Qualität und Sicherheit der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Meldewege
Fachberatung und Meldestruktur
Zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern, Jugendlichen sowie anderen schutz- und hilfebedürftigen Personen bei ArtAsyl e. V. ist eine klar strukturierte Meldestruktur erarbeitet, die präventiv wirkt, Transparenz schafft und schnelle, fachlich fundierte Interventionen ermöglicht. Das institutionelle Schutzteam übernimmt dabei die zentrale Ansprechfunktion für alle Meldungen und koordiniert die weitere Vorgehensweise innerhalb der Organisation. Um eine klare und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen, werden alle schriftlichen Meldungen – sowohl über E-Mail als auch über Onlineformulare oder den Feedbackkasten – direkt an das Schutzteam weitergeleitet. Ausgenommen sind Sonderfälle, in denen eindeutig ein alternativer Meldeweg gekennzeichnet ist.
Das Schutzteam arbeitet eng mit externen Fachberatungsstellen und erfahrenen Fachkräften zusammen, um bei Bedarf fachliche Unterstützung einzubeziehen. In akuten Notfällen kann eine Meldung direkt an den Allgemeinen Sozialen Dienst erfolgen, ohne vorherige Konsultation des institutionellen Schutzteams von ArtAsyl e. V.. Entsprechende Kontaktdaten relevanter Stellen sind Bestandteil des Schutzkonzepts und allen Mitarbeitenden zugänglich. Bei akuter Gefährdung kann zudem das Jugendamt eine Inobhutnahme veranlassen, wobei das Schutzteam die Koordination übernimmt.
Für Mitarbeitende/Ehrenamtliche
Für Mitarbeitende und Ehrenamtliche stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, die Niedrigschwelligkeit, Vertraulichkeit und Transparenz gewährleisten. Meldungen können direkt an das Schutzteam erfolgen über:
- Email an hilfe@artasyl.de
- das (anonyme) Onlineformular auf der Website https://www.artasyl.de/meldeformular/
- persönliche Ansprache des Schutzteams.
Für Kinder/Jugendliche/Teilnehmende
Auch Kinder, Jugendliche und andere Teilnehmende verfügen über mehrere niedrigschwellige Möglichkeiten, ihre Anliegen, Beschwerden oder auch Beobachtungen zu melden. Sie können Vorfälle oder Beobachtungen an das Schutzteam melden über:
- Email an hilfe@artasyl.de
- das (anonyme) Onlineformular auf der Website https://www.artasyl.de/meldeformular/
- persönliche Ansprache der Projektverantwortlichen und/oder von Durchführenden
- persönliche Ansprache des Schutzteams
- entsprechende Meldung über den abgeschlossener “Feedbackkasten” in den Vereinsräumlichkeiten (wöchentliche Sichtung)
- Einbeziehung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten als Vertrauenspersonen, die die Meldung ans Schutzteam weiterleiten.
Sonderfall: Wenn das Schutzteam selbst betroffen ist
In Fällen, in denen ein Mitglied des Schutzteams selbst betroffen ist, erfolgt die Meldung direkt an den vorsitzenden Vorstand über Email an vorstand@artasyl.de oder alternativ über die persönliche Ansprache. Dieser Sonderfall betrifft sowohl die Meldungen von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen als auch von Kindern, Jugendlichen und Teilnehmenden.
6. Interventions- und Notfallplan
Der Interventionsplan von ArtAsyl e. V. ist ein verbindlicher Bestandteil des Schutzkonzepts. Er legt fest, wie alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Verantwortlichen des Vereins im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung oder (sexualisierte) Gewalt handeln sollen. Der Plan soll sicherstellen, dass Interventionen nicht improvisiert erfolgen, sondern nach fachlich fundierten Grundsätzen ablaufen. Der Interventionsplan von ArtAsyl e. V. ist allen Projektbeteiligten jederzeit zugänglich und in verständlicher Sprache formuliert, um klare Handlungssicherheit zu gewährleisten. Dabei gilt: Der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hat oberste Priorität und steht über allen weiteren Überlegungen.
In jeder Situation bewahren Mitarbeitende und Ehrenamtliche Ruhe und handeln koordiniert. Alleingänge werden vermieden, um die Sicherheit der betroffenen Personen und die Qualität der Intervention zu gewährleisten. Vorschnelle Konfrontationen mit beschuldigten Personen werden bewusst vermieden, stattdessen erfolgt jede Maßnahme sachlich, wertfrei und fachlich fundiert.
Eine sorgfältige Dokumentation aller Wahrnehmungen, Beobachtungen, Aussagen und Maßnahmen ist verpflichtend. Sie stellt sicher, dass der Verlauf der Intervention nachvollziehbar bleibt, Entscheidungen transparent sind und mögliche Lernprozesse für die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts genutzt werden können.
Gefährdungen können in unterschiedlichen Kontexten auftreten: innerhalb der Organisation durch Mitarbeitende, unter Gleichaltrigen oder außerhalb der Organisation im familiären oder sozialen Umfeld. Die präzise Einordnung des Gefährdungskontextes ist entscheidend, um angemessene, rechtssichere und situationsgerechte Maßnahmen einzuleiten, die den Schutz des Kindes oder Jugendlichen jederzeit gewährleisten.
Überblick: Ablauf im Verdachtsfall
A) Interventionsplan bei (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen innerhalb der Organisation
Bei Gefährdungen, die von Gleichaltrigen oder anderen Teilnehmenden ausgehen, liegt der Schwerpunkt der Intervention zunächst auf dem sofortigen Unterbinden übergriffiger Strukturen. Betroffene Kinder oder Jugendliche werden in einem geschützten Einzelgespräch unterstützt, ihre Schilderungen ernst genommen und ihnen Sicherheit vermittelt. Gleichzeitig wird mit der übergriffigen Person ein Gespräch geführt, in dem das Fehlverhalten klar benannt, die Konsequenzen erläutert und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Das Schutzteam begleitet diesen Prozess beratend und koordinierend. Es unterstützt bei der kollegialen Einschätzung, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen unbeabsichtigten Grenzverletzungen und bewussten, wiederholten oder schwerwiegenden Übergriffen, und achtet darauf, dass die Perspektive und der Schutz der betroffenen Kinder oder Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Es berät bei der Frage, ob und in welcher Form sorgeberechtigte Personen einzubeziehen sind, und unterstützt die Mitarbeitenden bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Gespräche. Bei schwerwiegenden oder komplexen Fällen koordiniert das Schutzteam die Einbindung externer Fachstellen und wirkt darauf hin, dass getroffene Maßnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Darüber hinaus begleitet das Schutzteam den Prozess der Dokumentation und stellt sicher, dass die vereinbarten Melde- und Informationswege mit internen wie externen Stellen eingehalten werden. Auf diese Weise trägt das Schutzteam dazu bei, dass Interventionen bei Gefährdungen durch Gleichaltrige transparent, reflektiert und konsequent umgesetzt werden.
B) interventionsplan bei einer (vermuteten) Gefährdung durch Mitarbeitende innerhalb der Organisation
Wenn der Verdacht besteht, dass eine Gefährdung durch Mitarbeitende oder andere im Organisationsverband tätige Personen erfolgt ist, beginnt der Interventionsprozess mit einer sachlichen, zeitnahen und wertfreien Dokumentation aller Wahrnehmungen, Beobachtungen und Aussagen. Anschließend werden die vorgesehenen internen Informationswege eingehalten, sodass das Schutzteam und der Vorstand unverzüglich informiert werden. Innerhalb von 48 Stunden erfolgt eine erste Einschätzung der Situation, die in der Regel durch externe Fachberatung unterstützt wird, zunächst auch anonym. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird gemeinsam entschieden, ob weitere Meldungen an das Jugendamt oder an die Polizei erforderlich sind. Der gesamte Prozess erfolgt stets unter klarer Festlegung der Verantwortlichkeiten und wird mit einer umfassenden Abschlussdokumentation beendet.Das Schutzteam übernimmt dabei eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Schutzkonzepts. Es prüft die vorliegenden Informationen, bewertet das Gefährdungsrisiko fachlich fundiert und stellt sicher, dass alle Beobachtungen und Aussagen sachlich, nachvollziehbar und wertfrei dokumentiert werden. Frühzeitig wird eine externe, erfahrene Fachkraft hinzugezogen, die den Verdacht einordnet, das Risiko einschätzt und geeignete Schutzmaßnahmen empfiehlt. Auf Grundlage dieser Einschätzung unterstützt das Schutzteam den Vorstand bei der Entscheidung, ob und wann das Jugendamt einzubeziehen ist oder weitere Schritte, einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen, erforderlich werden.
Während des gesamten Prozesses hat der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oberste Priorität. Das Schutzteam sorgt dafür, dass geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls ergriffen und überprüft werden, und achtet zugleich auf die Einhaltung von Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und fairen Verfahren gegenüber der beschuldigten Person, um Vorverurteilungen zu vermeiden. Alle Schritte werden fortlaufend dokumentiert und nach Abschluss reflektiert, um mögliche Konsequenzen für Prävention und Organisationsentwicklung zu ziehen und das Schutzkonzept kontinuierlich zu verbessern.
C) Interventionsplan bei einer (vermuteten) Gefährdung im familiären oder sozialen Kontext
Wenn Hinweise auf eine Gefährdung außerhalb des Trägers vorliegen, beginnt der Interventionsprozess ebenfalls mit der sorgfältigen Wahrnehmung und Dokumentation. In kollegialer Beratung werden diese Hinweise analysiert und eine fachliche Gefährdungseinschätzung unter Einbezug externer Fachkräfte oder Beratungsstellen vorgenommen. Die betroffene Person wird aktiv, aber altersgerecht in den Prozess einbezogen sowie während des gesamten Prozesses informiert und begleitet. Die Entscheidung über die Einbindung sorgeberechtigter Personen wird sorgfältig abgewogen. Bei Bedarf werden externe Unterstützungsangebote vermittelt. Eine Meldung an das Jugendamt erfolgt nach fundierter Einschätzung der Situation in Abstimmung mit der Fachberatung.
Opferschutz und Krisenintervention
Der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen steht während des gesamten Interventionsprozesses im Vordergrund. Dazu gehören die räumliche und organisatorische Trennung von verdächtigen Personen, die Vermittlung externer Unterstützungsangebote und die Sicherstellung eines sicheren Rahmens. Bei Bedarf kann für die Bearbeitung eines akuten Falles ein Kriseninterventionsteam gebildet werden (z.B. aus ein oder zwei Personen des Schutzteams, einer externen Fachkraft und ggf. einer Person des vorsitzenden Vorstands). Dies soll sicherstellen, dass Verantwortlichkeiten, Handlungsspielräume und Aufgaben klar definiert werden, der Kreis der einbezogenen Personen dabei aber möglichst begrenzt bleibt, um alle beteiligten Personen zu schützen. Dieses Kriseninterventionsteam koordiniert Maßnahmen, Kommunikation nach außen und innen und begleitet die Umsetzung der Interventionen.
Aufarbeitung und Reflexion
Nach Abschluss eines Interventionsprozesses erfolgt eine systematische Aufarbeitung, die auch Rehabilitationsprozesse bei unbegründeten Verdachtsfällen umfasst. Die Organisation reflektiert, welche Prozesse gut funktioniert haben, wo Anpassungen notwendig sind und wie das Schutzkonzept weiterentwickelt werden kann. Die Aufarbeitung erfolgt altersgerecht gemeinsam mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten, um Transparenz zu schaffen und Vertrauen wiederherzustellen.
7. Dokumentation und Datenschutz
Ein wirksames Schutzkonzept basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dabei ist der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten unverzichtbar. Die datenschutzrechtliche Vereinbarung schützt die Persönlichkeitsrechte von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und ebenso die Rechte der Mitarbeitenden. Bei Meldungen oder Verdachtsfällen von (sexualisierter) Gewalt ist ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten erforderlich. Die betroffene Person wird – soweit möglich und sinnvoll – über jede Weitergabe informiert, sofern der Schutzprozess dadurch nicht gefährdet wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Schutzkonzepts erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dabei gelten folgende Grundprinzipien: Es werden nur Daten erhoben, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind; alle Angaben sind streng vertraulich zu behandeln; Dokumentationen müssen sachlich, präzise und nachvollziehbar sein.
Dokumentation von Daten und Informationen
Es werden nur solche Daten erfasst, die für die Bearbeitung von Meldungen und die Umsetzung des Schutzkonzepts relevant sind. Dazu zählen Beobachtungen, Aussagen der betroffenen Person, zeitliche Abläufe, Beteiligte, Maßnahmen und Entscheidungen. Sensible Details werden nur soweit dokumentiert, wie es für den Schutz und die Nachvollziehbarkeit der Intervention notwendig ist.
Zugriff und Verantwortlichkeiten
Der Zugriff auf Dokumentationen ist auf den unbedingt notwendigen Personenkreis beschränkt, insbesondere das institutionelle Schutzteam und gegebenenfalls externe Fachberatungsstellen. Jede Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden wie Polizei oder Jugendamt erfolgt ausschließlich, wenn sie rechtlich zulässig und für Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung erforderlich ist. Verantwortlichkeiten für Dokumentation, Aufbewahrung und Weitergabe sind klar geregelt und werden regelmäßig überprüft.
Aufbewahrung und Löschung
Alle personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den Schutzprozess oder rechtliche Zwecke notwendig sind. Nach Abschluss eines Falles erfolgt eine sichere Archivierung oder Löschung entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
8. Qualitätsmanagement
Regelmäßige Überprüfung und Prozesssteuerung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein kontinuierlicher Prozess, der ständiger Überprüfung und Anpassung bedarf. Das Schutzkonzept von ArtAsyl e. V. wird daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine umfassende Überprüfung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen dem aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen. Zusätzlich werden anlassbezogene Überarbeitungen vorgenommen, etwa nach Vorkommnissen, bei strukturellen Veränderungen, wie etwa telefonische Erreichbarkeit bei wachsender Hauptamtlichkeit, Anpassungen an Vorgaben des Jugendamtes für freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit, oder aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Risikoanalyse wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die Präventionsmaßnahmen kontinuierlich anzupassen.Eine zentrale Rolle in diesem Prozess der Qualitätssicherung übernimmt das Schutzteam von ArtAsyl e. V.. Es steuert die Umsetzung des Konzepts, überprüft die Einhaltung der Abläufe in Projekten, Workshops und digitalen Formaten und gibt Handlungsempfehlungen weiter. Dazu gehört auch, dass das Schutzteam den Interventionsplan regelmäßig mit den Mitarbeitenden durchspricht, um Handlungssicherheit zu gewährleisten, Fragen und Unsicherheiten zu klären und Raum für Reflexion zu schaffen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Schutzkonzept nicht nur formal existiert, sondern im Arbeitsalltag präsent und handlungsleitend ist.
Reflexion, Fortbildung und Supervision
Die kontinuierliche Reflexion der eigenen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung. Mitarbeitende und Ehrenamtliche nehmen regelmäßig an internen und externen Schulungen zu Themen wie Prävention, Nähe und Distanz sowie Kindeswohl teil, um ihre Fachkompetenz zu vertiefen und Handlungssicherheit zu stärken. Das institutionelle Schutzteam erhält darüber hinaus spezifische Fortbildungen, um im Ernstfall fundierte Entscheidungen treffen und Interventionen koordinieren zu können. ArtAsyl e. V. strebt an, bei Bedarf externe Supervision oder Fachberatung für Mitarbeitende bereitzustellen, um komplexe Situationen zu reflektieren und die professionelle Haltung zu unterstützen. Teamsitzungen bieten zusätzlich einen geschützten Raum, um grenzsensible Situationen zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und Unsicherheiten offen anzusprechen.
Aufarbeitung und organisationsbezogenes Lernen
Nach Abschluss von Fällen erfolgt eine systematische Aufarbeitung, die sowohl Rehabilitationsprozesse bei unbegründeten Verdachtsfällen als auch organisatorisches Lernen umfasst. Erkenntnisse aus Interventionen werden genutzt, um interne Abläufe zu verbessern, Präventionsmaßnahmen anzupassen und das Schutzkonzept weiterzuentwickeln. Die Projektkoordination greift das Thema Kinderschutz regelmäßig in Gesprächen mit Projektverantwortlichen auf, sammelt Rückmeldungen zu Unsicherheiten, Meldewegen und Schutzmaßnahmen und stellt sicher, dass die Rückmeldungen in die Anpassung der Prozesse einfließen.
